Hinweise zur Grundsteuer – Ab 1. Januar 2025 gilt das Grundsteuergesetz vom 26. November 2019. Demnach muss der Eigentümer (Verpächter) die Steuerschuld bezahlen.

Ab 1. Januar 2025 gilt das Grundsteuergesetz vom 26. November 2019. Demnach muss der Eigentümer (Verpächter) die Steuerschuld bezahlen. Zahlte also bisher nach der gesetzlichen Regelung in den neuen Bundesländern der Pächter aufgrund entsprechender Veranlagung durch das Finanzamt die Grundsteuer,